KLASSE CE - Lastzüge

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Voraussetzungen

  • a) 21 Jahre
    b) 18 Jahre nach
    aa) erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung
    bb) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“
    bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
    ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden

Geltungsdauer

  • 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Klasse C
  • Beinhaltet Klasse: C1E, BE u. T sowie DE bei Besitz von D

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang der Theorieunterrichtes mit Vorbesitz Klasse C

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten bei Vorbesitz Klasse C

Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden

Preise der Ausbildung

Fahrstunde à 45 Minuten

Weitere Preispositionen

Weitere Gebühren

Behördliche Gebühren

Gebühren TÜV/DEKRA

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen

  • Biometrisches Passbild
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliches Zeugnis
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

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    +49 (0) 151 418 131 40
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