KLASSE B - PKW und leichte LKW

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
  • Dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Voraussetzungen

  • 17 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang:
    Bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a
    Bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in:
    a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
    b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
    c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden

Geltungsdauer

  • ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: NEIN
  • Beinhaltet Klasse: AM, L

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang der Theorieunterrichtes ohne Vorbesitz einer anderen Klasse

Mindestumfang der Theorieunterrichtes mit* Vorbesitz einer anderen Klasse

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten 

Preise der Ausbildung

Fahrstunde à 45 Minuten

Weitere Preispositionen

Weitere Gebühren

Behördliche Gebühren

Gebühren TÜV/DEKRA

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

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