Information zur Klasse BE

Fahrzeugart:
Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit Anhänger

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Voraussetzung

  • Mindestalter:
    a) 18 Jahre,
    b) 17 Jahre
    aa) bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17 nach § 48a,
    bb) bei Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
    aaa) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin“,
    bbb) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
    ccc) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von
    Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Geltungsdauer

  • ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B

Theoretische & praktische Ausbildung

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten

Preise der Ausbildung

(Fahrstunde à 45 min)

Fahrstunde à 45 Minuten

Weitere Preispositionen

Weitere Gebühren

Behördliche Gebühren

Gebühren TÜV/DEKRA

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

    SIE HABEN EINE FRAGE?
    Telefon
    +49 (0) 151 418 131 40
    Öffnungszeiten
    Montag: 17:30 - 20:00
    Dienstag: 17:00 - 20:00, 17:30 - 20:00
    Mittwoch: 17:30 - 20:00
    Donnerstag: 17:00 - 20:00
    Freitag: 17:30 - 20:00